In der Regel wird für alle Kurse und Module eine Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt. Ausnahmen bilden das Teamweekend und Newleaders. Sollte deine Anmeldung nicht bestätigt werden, melde dich bitte beim BESJ-Sekretariat. Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, abzuweisen.
Der angegebene Jahrgang gilt verbindlich als untere Grenze für die Anmeldung. In den Minileiter- und Leiterkursen können auf begründeten Antrag hin auch jüngere Personen zugelassen werden, wenn sie bis 31.07. Geburtstag haben.
Es wird erwartet, dass der Kurs vollständig besucht wird.
Detailprogramm, Kursinfos und Rechnung erhalten die Teilnehmer nach Anmeldeschluss, in der Regel ungefähr 3-4 Wochen vor Kursbeginn.
In allen unseren Veranstaltungen gilt:
Nicht verheiratete Frauen und Männer schlafen in separaten Räumen.
Es werden keine Suchtmittel wie Alkohol, Tabak und andere Drogen konsumiert. Falls dich diese Regel überfordert, melde dich frühzeitig beim entsprechenden Kursleiter.
Mit der Anmeldung erteilst du dem BESJ das Recht, deine Adressdaten (Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum) im Rahmen einer Teilnehmerliste an alle Kursteilnehmer zu versenden. Fotos und Filme aus den Kursen können zu BESJ-eigenen Zwecken weiterverwendet werden. Wenn du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist, melde dich vorgängig beim BESJ-Sekretariat.
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Im Schadenfall können keine Versicherungsansprüche an den BESJ gestellt werden.
Abmeldungen verursachen Umtriebe und Kosten. Deshalb verrechnen wir für Wochenkurse Fr. 80.–, für Wochenendkurse Fr. 50.– und für Tageskurse Fr. 20.– pro Abmeldung nach Anmeldeschluss. Für Abmeldungen später als 7 Tage vor Kursbeginn beträgt die Umtriebsentschädigung Fr. 150.– für Wochenkurse, Fr. 100.– für Wochenendkurse und Fr. 50.– für Tageskurse. Wer ohne persönliche Abmeldung einem Kurs fernbleibt, hat den vollen Beitrag zu bezahlen. Bei Abmeldungen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen wird die Gebühr erlassen.
Gemäss Art. 329e OR besteht für ausserschulische Jugendarbeit in leitender, betreuender oder beratender Funktion sowie für Aus- und Weiterbildung für alle Lehrlinge und Berufsleute bis zum 30. Lebensjahr das Recht, eine Woche unbezahlten Urlaub zu beziehen. Der Jugendurlaub kann auch bezogen werden, wenn der Kurs oder das Lager nicht unter Jugend und Sport angeboten wird. Weitere Infos und das entsprechende Formular findest du auf www.jugendurlaub.ch.